Spekulationssteuer Aktien: Wie werden Spekulationsgewinne versteuert?

Es gibt zwei grundlegende Arten der Besteuerung:

  • Spekulationssteuer
  • Dividendenbesteuerung

Spekulationssteuer

Als Privatanleger bist du verpflichtet, Spekulationsgewinne in deiner Steuererklärung anzugeben. Diese Gewinne werden zu deinem Einkommen hinzugerechnet, so dass sich das zu versteuernde Einkommen um diese Summe erhöht. Spekulationsgewinne, die du nach einem Jahr Haltedauer pro Aktie erzielst, sind steuerfrei und brauchen somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Darüber hinaus gilt für Spekulationsgewinne ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr. Sollten in dem entsprechenden Jahr Spekulationsverluste zustande kommen, kannst du diese mit den Gewinnen gegenrechnen.

Dividendenbesteuerung

Von der beschlossenen Dividende werden derzeit 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten, die dir in deiner Steuererklärung als Vorauszahlung anerkannt wird. Darüber hinaus wird von der Gesellschaft die Körperschaftssteuer (KöSt) in Höhe von zur Zeit 3/7 der Dividende an den Fiskus abgeführt. Falls du deinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag mit einem ausreichenden Freibetrag erteilt hast, wird dir die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftssteuer mit ausbezahlt.

Beispiel:

Brutto(bar)dividende: 8,12 Euro
– KÖSt 2,44 Euro
= Bardividende 5,68 Euro
– 25% KESt 1,42 Euro
= Nettodividende 4,26 Euro

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