Genussscheine: Das musst du über den Genussschein wissen!

Begriff und Inhalt der Genussscheine sind gesetzlich nicht definiert und bieten daher dem Emittenten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können nicht nur von Aktiengesellschaften ausgegeben werden. Je nach Ausgestaltung kommen Genussscheine ihrem Charakter nach mehr einer Aktie oder mehr einem verzinslichen Wertpapier nahe.

Genussschein-Typen

Grundsätzlich lassen sich drei Typen von Genussscheinen unterscheiden:

  • Genussscheine mit fester Ausschüttung
  • Genussscheine mit variabler Ausschüttung
  • Genussscheine mit Wandel- oder Optionsrecht.

Erträge

Häufig sind Genussscheine an den Verlusten der Gesellschaft in Form einer Herabsetzung des Rückzahlungsbetrages beteiligt. Sie sind in der Regel auch mit einer sogenannten Nachrangabrede ausgestattet: im Konkursfall oder bei Liquidation der Gesellschaft stehen die Genussrechtsinhaber den anderen Gläubigern der Gesellschaft bei der Befriedigung der Ansprüche nach!

Gestaltung des Genussscheins

Genussscheine verbriefen Vermögensrechte, die in den jeweiligen Genussschein-Bedingungen genannt sind. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind.

Rechte beim Genussschein

Gesellschaftliche Mitwirkungsrechte sowie Teilnahme an einer Hauptversammlung sind nicht möglich!

Spezielle Risiken

Je nach Ausstattungsmerkmalen wird die Kursbildung von Genussscheinen nachhaltig vom Aktienkurs der emittierenden Gesellschaft und/ oder vom Marktzins beeinflusst. Bei rückläufigen Kurswerten der betreffenden Aktie und bei ansteigenden Zinsen am Kapitalmarkt ist der Genussschein einem Kursrisiko ausgesetzt!

  • Ausschüttungsrisiko: Die Verzinsung ist, soweit nicht anders vereinbart, an das Vorhandensein eines Gewinns geknüpft, der zur Ausschüttung reicht. Im Falle eines Verlustes der Gesellschaft erhältst du dann keine Ausschüttung!
  • Rückzahlungsrisiko: Ein während der Laufzeit des Genussscheins eingetretener Verlust der Gesellschaft kann auch zu einer Reduzierung des Rückzahlungsbetrages führen!
  • Kündigungsrisiko: Ist ein Kündigungsrecht in den Emissionsbedingungen eines Scheins vereinbart, so kann dies zu einer vorzeitigen Rückzahlung führen. Sind die Marktzinsen gesunken, sind die Wiederanlagemöglichkeiten ungünstiger!
  • Haftungsrisiko: Im Falle eines Konkurses oder einer Liquidation des Emittenten wirst du nachrangig behandelt. Das heißt du erhältst unter Umständen erst dann deinen Kapitaleinsatz wieder zurück, wenn alle anderen Gläubigeransprüche befriedigt worden sind!
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