Anleihen Formen: Welche Sonderformen von Anleihen gibt es?

Im Folgenden erfährst du einiges über Anleihen-Sonderformen, welche spezielle Rechte oder besondere Nebenabreden enthalten oder aber auch an zusätzliche Bezugsgröße gekoppelt sein können.

Optionsanleihen

Anleihen, die zusätzlich zu den Gläubigerrechten mit einem anhängenden Optionsschein (Optionsanleihe CUM) emittiert werden. Die Verzinsung liegt in der Regel unter der Rendite von vergleichbaren festverzinslichen Anleihen. Nach Trennung des Optionsscheines von der Optionsanleihe wird die Anleihe als Optionsanleihe EX bezeichnet. Die Optionsanleihe EX entspricht dann einer normalen Anleihe. Das Optionsrecht wird separat an der Börse gehandelt.

Die Optionsanleihen stellen bei den emittierenden Unternehmen zum einem eine Fremdkapitalaufnahme und eine bedingte Eigenkapitalerhöhung dar. Vorteile: Günstige Fremdkapitalfinanzierung und nur bedingte Kapitalerhöhung.

Für den Anleger bietet eine Optionsanleihe CUM den Vorteil einer Spekulation auf höhere Aktienkurse mit Sicherheitsnetz. Steigt die zugrundeliegende Aktie im Wert, wird auch der Kurs der Optionsanleihe steigen, da das Optionsrecht wertvoller geworden ist. Fällt dagegen die Aktie, und das anhängende Optionsrecht verfällt, erhält der Optionsanleihenbesitzer immer noch die laufenden Zinszahlungen, sodass mögliche Kursverluste nach unten abgesichert sind.

Genussscheine

Genussscheine sind eine Mischform aus festverzinslichen Papieren (Gläubigerpapier) und Aktien (Teilhaberpapier). Genussscheine verbriefen z. B. das Recht auf Rückzahlung des Kapitals (Verlustbeteiligung ist auch möglich), vereinigen aber auch Merkmale von Aktien wie eine Beteiligung am Gewinn und/oder am Liquiditätserlös.

Emittenten sind vor allem Institute des öffentlichen und genossenschaftlichen Sektors, aber auch Industrieunternehmen und Großbanken.

Besonderheiten von Genussscheinen

  • Laufzeit: Die Gestaltungsmöglichkeiten der Genussscheine sind aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen sehr vielfältig. Die Laufzeit kann von den Emittenten frei gewählt werden.
  • Ausschüttung: Die Verzinsung ist ebenso unterschiedlich: Von einem reinem Festzinssatz bis zu einer gewinn- und dividendenabhängigen Ausschüttung reicht die Palette der Beteiligung des Inhabers.
  • Tilgung: Die Rückzahlung des Kapitals ist bei Laufzeitende bzw. bei vorzeitiger Kündigung vorgesehen. Sie kann aber um Verlustvorträge gekürzt werden und unter Umständen ganz ausfallen.
  • Wandelrechte: Häufig sehen die Bedingungen der Emittenten auch Bezugsrechte und Umtauschrechte in Stamm- oder Vorzugsaktien der emittierenden Unternehmen vor.
  • Optionsrechte: In letzter Zeit werden auch Genussscheine mit anhängendem Optionsschein emittiert.

Trotz der unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale können Genussscheine in drei Gruppen eingeteilt werden:

  • Genussscheine mit fester Verzinsung
  • Genussscheine mit ergebnisabhängiger Verzinsung
  • Genussscheine mit Wandel- und Optionsrechten.

Risiken bei der Anlage in Genussscheine:

  • evtl. Verlustbeteiligung
  • freie Gestaltbarkeit der Genussrechte
  • vorzeitige Kündigungsmöglichkeit
  • Kursrisiko
  • Ungewissheit über zukünftige Ausschüttungen

Wandelanleihen

Anleihe mit dem Recht für den Inhaber, das Papier während einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Wandlungsverhältnis (ggf. unter Zuzahlung) in einen anderen Wert, meist Aktien zu tauschen. Wandelanleihen werden mit einem im Marktvergleich geringen Zinssatz ausgestattet. Dafür partizipiert der Inhaber indirekt an der Entwicklung des unterliegenden Umtauschobjektes. Mit dem Umtausch erlischt das Forderungsrecht, d. h. der Rückzahlungs- und Zinsanspruch. Der Gläubiger der Anleihe wird zum Aktionär der Gesellschaft. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt.

Das Kursrisiko von Wandelanleihen ist wegen der Anbindung an eine bestimmte Aktie grundsätzlich höher als bei Anleihen ohne Wandlungsrecht, gleichzeitig aber niedriger als bei einer Direktanlage in Aktien. Durch die feste Verzinsung der Anleihe ist das Kursrisiko der Wandelanleihe nach unten begrenzt. Der Kurs fällt maximal bis zu dem Punkt, wo die Rendite der Wandelanleihe dem Marktzinsniveau für in ihrer Bonität vergleichbare Anleiheschuldner entspricht

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