Auch Dokumentenakkreditiv genannt. Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Rechtliche Grundlage für das Akkreditiv sind die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“. Das Akkreditiv wird vor allem im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr eingesetzt und stellt für den Exporteur eine sichere Grundlage dar, dass die Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird. Eine weniger strenge Zahlungsform stellt das Inkasso dar.