Andienung

Bei Aktienanleihen besitzt der Emittent das Recht, eine im Voraus definierte Anzahl des Basiswerts zu liefern anstatt einen Barausgleich vorzunehmen, wenn bei Fälligkeit der Kurs des Basiswerts unter dem Basispreis liegen sollte. Wenn es zur Andienung von Aktien kommt, so ist im Voraus bereits festgelegt, wie viele Aktien geliefert werden. Ein Verhältnis von z. B. 5000/274 bedeutet, dass pro 5.000 Euro Nominalwert 274 Aktien geliefert werden.

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