Die öffentliche Hand bedient sich zur Finanzierung ihres Kapitalbedarfs einer Reihe von Kapitalmarktinstrumenten. Dazu zählen die öffentlichen Anleihen des Bundes (d. h. der Bundesrepublik Deutschland), seiner Sondervermögen (z. B. Deutsche Bahn) sowie die von den Gebietskörperschaften (Bundesländer, Städte und Gemeinden) begebenen Anleihen.
Der Bund begibt neben Bundesanleihen (Laufzeit zwischen 10 bis 30 Jahre), Bundesobligationen (Laufzeit ca. 5 Jahre) und Bundesschatzanweisungen (Laufzeit bis ca. 2 Jahre) auch Bundesschatzbriefe sowie Finanzierungsschätze. Die beiden letztgenannten Anleiheformen werden nicht an der Börse gehandelt.