Berichtigungsaktien

Berichtigungsaktien werden unentgeltlich an ihre Altaktionäre ausgegeben, wenn eine AG offene Rücklagen in Grundkapital umwandelt. Die Eigenmittel der Gesellschaft werden so nicht verändert, so dass der Anteil des Aktionärs am Unternehmen unverändert bleibt, sich jedoch auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt. D. h. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien erhöht sich der Gesamtwert des Aktienbesitzes des Altaktionärs nicht; er wird lediglich von einer größeren Anzahl von Aktien dargestellt.

Berichtigungsaktien werden häufig Aufstockungs- oder Zusatzaktien, fälschlich auch Gratisaktien genannt. Sinnvoll wird eine Ausgabe von Berichtigungsaktien, wenn ein Missverhältnis zwischen der Höhe des Nominal- und des tatsächlichen Eigenkapitals entstanden ist, d. h. wenn die Rücklagenbildung so stark ist, dass der Börsenkurs der Aktie optisch zu „teuer“ wird.

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