Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Relation zwischen bisherigem Aktienkapital und dem Erhöhungsbetrag. Ein Bezugsverhältnis von 3 zu 1 bedeutet, dass Altaktionäre für je 3 Aktien eine neue Aktie beziehen können. Ein Bezugsverhältnis von z. B. 100:1 bedeutet, dass 100 Zertifikate benötigt werden, um den Basiswert einmal zu beziehen bzw. deren aktuellen Stand ausgezahlt zu bekommen.

Beim Bezug junger Aktien ist das Bezugsverhältnis das Verhältnis zwischen bisherigem Grundkapital und Kapitalerhöhung (vgl. Bezugsrecht)

Bei Optionsanleihen stellt es die Anzahl der Bezugswerte (z. B. Aktien), die mit den entsprechenden Optionsscheinen bezogen werden können, dar.

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