Bietergruppe Bundesemissionen

Bis Ende 1997 wurden Bundesanleihen über das Bundesanleihekonsortium begeben. Wegen einer immer geringeren Bedeutung des Konsortiums und den positiven Erfahrungen mit der Konditionenfindung unter Wettbewerbsbedingungen im Tenderverfahren haben Bund und Bundesbank bewogen, es ab 1998 generell anzuwenden. Um die Effizienz des Tenderverfahrens zu sichern, wurden seit 1998 folgende Modifikationen vorgesehen: Unverzinsliche Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen werden künftig nach einheitlichem Verfahren versteigert.

Die Möglichkeit für private Anleger, Bundesanleihen zum festen Kurs ex Emission erwerben zu können, entfällt. Es wird eine „Bietergruppe Bundesemissionen“ gebildet. Ihr gehören der größte Teil der bisherigen Mitglieder des Bundesanleihekonsortiums an. Mitgliedschaft in der Bietergruppe setzt eine ausreichende Platzierungskraft voraus. Diese ist gegenwärtig gegeben, wenn im Schnitt mindestens 0,05 % des gesamten zugeteilten Emissionsvolumens ersteigert werden. Für die Bietergruppe wird jährlich eine Rangliste der Mitglieder nach der Höhe ihrer Anteile am zugeteilten Emissionsvolumen (ohne Nennung der Anteilsätze) veröffentlicht. Institute, die die geforderte Platzierungskraft nicht erbrachten, scheiden aus der „Bietergruppe“ aus; spätere Wiederaufnahme ist möglich.

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