Börsenvorstand

Dem Börsenvorstand ist die Geschäftsführung der Börse übertragen. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Zulassung von Börsenbesuchern, die Überwachung der Einhaltung der Börsenordnung, des Börsengesetzes und die Überwachung der ordentlichen Kursfeststellung sowie die Gestaltung und Festlegung der Börsengeschäftsbedingungen. Der Börsenvorstand besteht aus bis zu 18 Mitgliedern und setzt sich in der Regel aus Börsenbesuchern zusammen.

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