Börsenzulassungsprospekt

Vor der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel müssen der Emittent und die mit der Emission beauftragten Kreditinstitute den sogenannten Börsenprospekt veröffentlichen. Der Börsenzulassungsprospekt enthält eine Reihe von Informationen über das betreffende Wertpapier und den Emittenten.

Jeder Börsenzulassungsprospekt wird von der zuständigen Börsenzulassungsstelle auf seine Richtigkeit bezüglich Quantität und Qualität der darin enthaltenen Informationen geprüft. Emittent sowie emittierende Banken haften gesamtschuldnerisch für die Richtigkeit der Angaben im Börsenzulassungsprospekt.

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