Datenschutz

Ziel des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist es, der Beeinträchtigung natürlicher lebender Personen durch die Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung entgegenzuwirken (Schutz des Persönlichkeitsrechts).

Schutzgegenstand ist jeglicher Umgang mit personenbezogenen Daten. Hierzu gehören nicht nur die unter den Begriff der Verarbeitung fallenden Phasen von Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung, sondern auch die Erhebung sowie die Verwendung und Nutzung solcher Daten. Nicht anwendbar ist das Gesetz für Daten juristischer Personen.

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