Depot

In einem Depot werden die Wertpapiere eines einzelnen Anlegers gegen Gebühren verwaltet. In den Gebühren ist die Verwaltung der Wertpapiere (z. B. Dividenden– oder Zinszahlungen bzw. die Ausübung von Bezugsrechten durch die Bank) enthalten. Die Summe aller in einem Depot vorhandenen Aktien zu den aktuellen Börsenkursen bewertet ergibt den Depotwert. Vorhandenes Geld, welches nicht in Wertpapieren angelegt ist, z. B. Tagesgeld wird nicht zum Depotwert hinzugerechnet.

Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepot) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form. In beiden Fällen werden die Kundendepots von den Eigenbeständen der Bank getrennt gehalten und unterliegen nicht dem Zugriff der Gläubiger der Bank.

In der Regel erhält der Kunde am Jahresende von der Bank eine Aufstellung seines Wertpapierbestands mit Angaben über die vorhandenen Stückzahlen, die einzelnen Kurse am Stichtag und den Gesamtwert seines Wertpapiervermögens. Das Stimmrecht für die hinterlegten Aktien (Recht zur Stimmabgabe im Rahmen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) – Depotstimmrecht – kann entweder durch einzeln spezifizierte Weisungen oder mittels einer pauschalen Stimmrechtsvollmacht des Aktionärs der depotführenden Bank übertragen werden oder bei Bedarf weiterhin durch den Kunden selbst vorgenommen werden. In diesem Fall können die erforderlichen Unterlagen über die depotführende Bank beschafft werden.

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