Falls ein Aktionär sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung nicht selber ausüben will, kann er durch die Depotstimmrechtsvollmacht seine Bank oder eine andere Organisation ermächtigen, ihn auf den jeweiligen Hauptversammlungen zu vertreten und das Stimmrecht aller in seinem Depot befindlichen Aktien für ihn wahrzunehmen. Die Depotstimmrechtsvollmacht wird in der Regel für 15 Monate erteilt.