Dividendenberechtigung

Wenn ein Unternehmen sich entschließt, einen Teil des erzielten Gewinns in Form einer Dividende an die Anteilseigner auszuschütten, so haben die Aktionäre Anspruch auf die Dividende. Jeder Aktionär, der die Aktie am Tag der Hauptversammlung hält, hat entsprechend seinem Unternehmensanteil Anspruch auf einen Teil des ausgeschütteten Gewinns.

Dabei ist zu beachten, dass nicht unbedingt jede Aktie des Unternehmens die gleiche Dividendenberechtigung enthält. So haben die Eigentümer von Vorzugsaktien häufig einen höheren Dividendenanspruch als die Eigentümer von Stammaktien. Werden bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben, die jungen Aktien, so haben die Aktionäre der jungen Aktien im Jahr der Ausgabe der neuen Aktien häufig keinen Anspruch auf die volle Dividendenhöhe.

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