Die Lagerung von Wertpapierbeständen bei Wertpapiersammelbanken macht die Auslieferung, das Versenden von Wertpapieren überflüssig. Die Wertpapiere müssen allerdings zur Girosammelverwahrung zugelassen sein.
Die Eigentumsübertragung erfolgt lediglich buchmäßig, ohne Übergabe von Effektenurkunden. Der Depotinhaber hat einen Miteigentumsanteil an den girosammelverwahrten Wertpapieren.