Bargeldloses, elektronisches Zahlungsverfahren, das die deutsche Kreditwirtschaft unter der Bezeichnung „Geldkarte“ nach einem örtlichen Feldversuch ab Ende 1996 auf Basis der ec-Karte bundesweit eingeführt hat.
Die immer wieder aufladbare elektronische Geldbörse ist in einem Microprozessorchip untergebracht, der in der ec-Karte oder einer anderen Bankkarte integriert ist. Die elektronische Geldbörse dient insbesondere zur bargeldlosen Bezahlung kleinerer Beträge an Automaten.
Die Aufladung der Geldkarte erfolgt unter Verwendung der persönlichen Geheimzahl an Geldautomaten oder anderen Terminals grundsätzlich zu Lasten des persönlichen Kontos.