Ergänzungskapitalanleihe

Eine Anleihe, die von den Banken zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis begeben wird. Der Erlös der Emission wird dem Eigenkapital zugerechnet. Zinsen dürfen nur dann ausgeschüttet werden, soweit sie im Jahresüberschuss vor Rücklagenbewertung (Rücklagen) gedeckt sind.

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