Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäischen Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt. Sie wurde nach dem Vorbild der Bundesbank aufgebaut und hat die gleichen Aufgaben. Ebenso wie die Bundesbank unterliegt sie keinen Weisungen der Regierungen der EU-Länder oder des Europäischen Ministerrates. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, über die Stabilität des Geldwertes zu wachen und mit geeigneten geldpolitischen Maßnahmen gegen inflationäre Tendenzen vorzugehen. Die Verantwortung dafür hat allein der unabhängige Europäische Zentralbankrat.

Es ist der EZB ausdrücklich verboten,

einzelnen Regierungen Geld zur Finanzierung von Haushaltsdefiziten zur Verfügung zu stellen. Das soll verhindern, dass eine unsolide Haushaltspolitik über die Druckerpresse möglich ist. Ergänzend wird dies durch den Stabilitätspakt, der die europäischen Regierungen auch nach dem Beitritt zur Währungsunion verpflichten soll, die Stabilitäts- bzw. Konvergenzkriterien einzuhalten.

Die Geschäfte der EZB…

führt das Direktorium. Seine Mitglieder sind für acht Jahre gewählt und danach nicht wieder wählbar. Die lange Amtsdauer einerseits und das Verbot, sie erneut zu wählen andererseits, soll sie gegen politische Einflussnahme unempfindlich machen.

Die Statuten der EZB…

beruhen auf einem internationalen Vertrag, der nur mit Zustimmung aller Mitglieder geändert werden kann. Dadurch haben sie praktisch Verfassungsrang. Das Bundesbankgesetz dagegen konnte in der Zeit der geldpolitischen „Alleinherrschaft“ der Bundesbank jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dadurch hätte theoretisch die Unabhängigkeit der Bundesbank aufgehoben werden können.

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