ex Bezugsrecht (exBR)

Aktiengesellschaften, die ihr Grundkapital erhöhen, geben so genannte junge Aktien aus. Die Aktionäre der alten Aktien, die sogenannten Altaktionäre erhalten mit dem Bezugsrecht in der Regel ein Vorkaufsrecht für die jungen Aktien. Am ersten Tag der Bezugsfrist wird der Kurs der alten Aktien mit dem Kurszusatz exBR notiert und gehandelt, das heißt auf den Kurs der Altaktie erfolgt ein Abschlag in Höhe des rechnerischen Wertes des Bezugsrechts.

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