Feindliche Übernahme (unfriendly takeover)

Als feindliche Übernahme wird der Erwerb der Kapitalmehrheit eines Unternehmens bezeichnet wenn der Vorstand, der Aufsichtsrat oder die Belegschaft zuvor von der geplanten Übernahme nicht informiert oder um ihre Zustimmung gebeten werden. Oft finden feindliche Übernahmen gegen den erklärten Willen von Management und Belegschaft des angegriffenen Unternehmens statt. Das Unternehmen wird dabei durch Aufkauf seiner Aktien erworben und dann in der Regel in eine andere Konzernstruktur eingebracht oder zerschlagen und dann einzelne Teile verkauft. Das ist eine in den USA verbreitete, in Deutschland aber lange Zeit unübliche Praxis.

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