Forfaitierung

Die Forfaitierung ist eine Finanzierungsform, bei der später fällig werdende Forderungen (in der Regel aus Exportgeschäften) regresslos an eine Bank oder Finanzinstitution verkauft werden. Dabei bedeutet „à forfait“, dass der Forfaiteur die wirtschaftlichen und politischen Risiken ohne Rückgriff (Regress) auf den Exporteur übernimmt.

Forfaitierung ist also Ankauf von Forderungen aus Exportgeschäften, die erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Der Rückgriff auf den Verkäufer der Forderung wird bei diesem Finanzierungsinstrument vertraglich ausgeschlossen. Das Risiko der Nichtbezahlung durch den Gläubiger liegt also beim Erwerber der Forderung.

Der Verkäufer haftet nur für den ordnungsgemäßen Bestand der Forderung. Mit der Forfaitierung wird eine sofortige Mobilisierung des eingeräumten Zahlungszieles erreicht, was zu Liquiditätsverbesserung (Liquidität) und Bilanzentlastung führt. Die Forderungen sind üblicherweise durch Wechsel verkörpert und durch Avale, Garantien oder Akkreditive erstklassiger Banken im Lande des Importeurs besichert. Als Käufer von Exportforderungen treten meist internationale Großbanken auf.

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