Garantie

Vertrag, durch den sich ein Dritter (Garant) verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg einzustehen und insbesondere den Schaden zu übernehmen, der sich aus einem bestimmten unternehmerischen Handeln ergeben kann. Die Garantie gehört zu den bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheiten.

Da die Garantie im Gegensatz zur Bürgschaft abstrakt, das heißt nicht an eine Hauptschuld gebunden ist, bietet sie dem Kreditgeber einen weitergehenden Sicherheitswert als die Bürgschaft.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...