Geldwäsche

Geldwäsche ist im allgemeinen die Einführung von illegal erlangten Vermögenswerten in das legale Finanzsystem mit dem Ziel, ihre wahre Herkunft zu verschleiern. Nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz: „Geldwäschegesetz“) vom 25. Okt. 1993 sind die Banken und ihre Mitarbeiter verpflichtet, bei verdächtigen Geschäftsvorfällen Kunden zu identifizieren, bei Verdacht auf Geldwäsche die Strafverfolgungsbehörden zu informieren und innerbetrieblich Maßnahmen zu treffen, um Geldwäsche zu verhindern.

Die ermittelten Angaben sind aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die so erhobenen Daten dürfen grundsätzlich nur zur Verfolgung von Geldwäsche verwertet werden, nicht dagegen zur Ahndung von Steuerdelikten.

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