Das Genußrecht berechtigt zu einem gewissen Anteil am Reingewinn und/oder am Liquidationserlös eines Unternehmens. Das Genußrecht wird im sogenannten Genußschein verbrieft und beinhaltet weder ein Stimmrecht noch sonstige Rechte am Unternehmen.
Das Genußrecht berechtigt zu einem gewissen Anteil am Reingewinn und/oder am Liquidationserlös eines Unternehmens. Das Genußrecht wird im sogenannten Genußschein verbrieft und beinhaltet weder ein Stimmrecht noch sonstige Rechte am Unternehmen.