Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre, des Vorstands und des Aufsichtsrats und findet in der Regel einmal jährlich in den ersten acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Auf der Hauptversammlung werden Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens entlastet, Satzungsänderungen und Kapitalerhöhungen beschlossen, die Höhe der Dividende festgelegt und die Arbeitgebervertreter des Aufsichtsrats bestimmt. Zum Besuch der Hauptversammlung ist eine Eintrittskarte (= Stimmkarte) erforderlich, die die depotführende Bank dem Aktionär zur Verfügung stellt. Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre einige ihrer Aktionärsrechte geltend machen. Sie haben auf der Hauptversammlung Auskunftsrecht, d. h. Rede- und Fragerecht. Zu den Punkten der Tagesordnung muss der Vorstand Auskunft erteilen, die Fragen zu diesen Punkten gewissenhaft und wahrheitsgetreu beantworten. Nach der Aussprache können die Aktionäre ihr Stimmrecht ausüben. Neben dem Stimmrecht haben die Aktionäre auch ein Anfechtungsrecht.

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