Insider

Personen, die vor einer Ad-hoc-Meldung Kenntnisse von kursrelevanten Unternehmensinformationen haben. Zu den Insidern gehören in erster Linie Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder. Das Wertpapierhandelsgesetz verbietet die Nutzung solcher Informationen. Verstöße gegen diese Richtlinien können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.

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