EG-Richtlinie über eine angemessene Eigenkapitalausstattung im Hinblick auf die Marktrisiken aus den Handelsaktivitäten von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten. Umsetzung in deutsches Recht im Zuge der 6. KWG-Novelle. Risiko, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressenausfallrisiko genannt.