Kassakurs

Aktienkurse werden auf zwei unterschiedliche Arten festgelegt. Bei der fortlaufenden oder variablen Notierung werden die Kurse für ein bestimmtes Wertpapier während der gesamten Börsenzeit ständig berechnet. Der Kassakurs, auch Einheitskurs genannt, wird dagegen nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelt.

Verwendet wird dieses Verfahren in erster Linie bei Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen sind, bei Wertpapieraufträgen, die im variablen Handel nicht die erforderliche Mindetsstückzahl (z. B. bei XETRA 100 Stück) erreichen oder bei Wertpapieraufträgen, die auf Kundenwunsch zum Kassakurs abgerechnet werden sollen. Der Kassakurs wird etwa zur Mitte der Börsensitzung in einer Auktion ermittelt. Anschließend werden alle Kauf- und Verkaufsaufträge, bei denen kein Limit dagegen spricht zu diesem Kurs durchgeführt.

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