Kommanditgesellschaft

Eine häufig gewählte Rechtsform für Unternehmen. Die Kommanditgesellschaft (KG) gehört zu den Personalgesellschaften. Sie erlaubt aber dennoch eine Einschränkung der persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Geschäfte werden von den haftenden Gesellschaftern geführt.

Die Kommanditgesellschaft ist als Personalgesellschaft eine Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft. Sie erlaubt es nämlich, dass nur ein Teil der Gesellschafter – mindestens einer – mit seinem gesamten Vermögen gegenüber Gläubigern (Banken, Lieferanten, Arbeitnehmer, Finanzamt) haftet. Er wird als Komplementär oder persönlich haftender Gesellschafter bezeichnet und ist für die Geschäftsführung zuständig. Den Kommanditisten können durch Gesellschaftsvertrag, durch Erteilung von Handlungsvollmacht oder Prokura Managementaufgaben übertragen werden.

Kommanditgesellschaften müssen Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Die Gewinne werden bei den Gesellschaftern im Rahmen der Einkommensteuer erfasst. Eine Sonderform der KG ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Ihr Aufbau entspricht der normalen KG. Einer oder mehrere Komplementäre haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen; die Kommanditisten bringen ihre Kapitaleinlage in Form von Aktien ein. Sie haften nur in der Höhe des Aktienkapitals für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.

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