Kreditsicherheiten

Maßnahmen, Vereinbarungen oder Gegenstände, die einem Kreditgeber die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen sollen. Man unterscheidet zum einen zwischen akzessorischen, das heißt an die Hauptschuld gebundenen Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen, und Hypotheken sowie fiduziarischen Sicherheiten, bei denen kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung existiert.

Beispiele hierfür sind die Sicherungsübereignung, -abtretung und die Grundschuld. Daneben kann man auch nach dinglichen und persönlichen Sicherheiten differenzieren.

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