Kündigung

In den Anleihebedingungen vorgesehene Möglichkeit, Anleihen vorzeitig zurückzuzahlen (Tilgung). Auslosung oder Kündigung sind frühestens fünf Jahre nach der Emission statthaft. Bei der Kündigung wird im Gegensatz zur ratenweisen Tilgung der Auslosung die Wertpapierausgabe zurückgenommen.

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