Kuxe

Dies sind Anteile an bergrechtlichen Kapital-Gesellschaften z.B. Kohle- oder Erzbergwerk. Sie stellen einen ideellen Anteil am Vermögen der betreffenden Gewerkschaft dar. Kuxe lauten nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern verkörpern vielmehr die Beteiligung am Vermögen der Gewerkschaft, das in 100 oder 1.000 oder ein Mehrfaches davon bis zu 25.000 Kuxe eingeteilt werden kann. Kuxe lauten auf den Namen des Inhabers und werden im sogenannten Gewerkenbuch eingetragen. Kuxe verbriefen ein Recht auf Teilnahme am Gewinn, verpflichten den Inhaber aber – anders als bei Aktien – zur Nachschusspflicht, wenn zusätzlichen Kapitalbedarf auftritt. Kuxe spielen heute als Finanzierungsform praktisch keine Rolle mehr.

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