LZB-Scheck

Grundsätzlich ist Kreditinstituten eine Einlösungsgarantie von Schecks verboten. Einzige Ausnahmen sind der bestätigte Landeszentralbank-Scheck sowie die Bestätigung von Kreditinstituten außerhalb der Urkunde, wie es beim Eurocheque üblich ist.

Beim bestätigten LZB-Scheck setzt die Deutsche Bundesbank bzw. eine angeschlossene LZB einen Bestätigungsvermerk, in dem die genaue Garantiesumme und die Dauer der Garantie vermerkt ist, auf den Scheck. Die Garantiedauer beträgt in der Regel acht Tage, innerhalb derer der Scheck bei der bestätigenden LZB in bar, bei allen anderen Stellen der Deutschen Bundesbank zur Verrechnung eingelöst werden kann.

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