Zu unterscheiden ist zwischen dem amtlichen Makler und dem Freimakler. Letzterer vermittelt an den Börsen Wertpapiergeschäfte vornehmlich zwischen den an der Börse vertretenen Kreditinstituten. Die freien Makler, die von der Geschäftsführung zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen werden, tätigen auch Eigengeschäfte. Makler erhalten einen Prozentsatz der Umsatzsumme als Gebühr (Courtage).