Neuer Markt

Der Neue Markt ist ein Börsensegment, das am 10. März 1997 das Licht der Börsenwelt erblickte. In Anlehnung an die Nasdaq in den USA oder an den französischen Nouveau Marché wollte die Deutsche Börse AG kleineren innovativen Wachstumsunternehmen den Börsengang ermöglichen und eine Plattform für risikobewusste Anleger schaffen.

Am Neuen Markt gelten teilweise strengere Zulassungsbestimmungen als für den amtlichen Handel. Er gehört als selbständiges Handelssegment zum Freiverkehr. Die Wertpapiere durchlaufen das Zulassungsverfahren des geregelten Marktes und müssen darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen, die teilweise über die des Handels der amtlichen Notierung hinausgehen. Preisfeststellung erfolgt durch von der Börse beauftragte Makler. (siehe auch: Geregelter Markt, amtlicher Handel, Freiverkehr)

Auf dem Neuen Markt dürfen nur Stammaktien emittiert werden, und mindestens 50 Prozent des Emissionsvolumens müssen aus einer Kapitalerhöhung stammen, um einem „Kassemachen“ der Alteigentümer vorzubeugen. Besonderheiten des Neuen Markts sind die Pflicht zur quartalsweisen Berichterstattung und die Institution des „Betreuers“ – in der Regel eine Bank – der einen liquiden Börsenhandel gewährleistet. Gerade in seinen Anfangszeiten hat dieses Börsensegment durch teilweise abenteuerliche Kursbewegungen und im Vergleich zu bekannten Werten kaum fassbare Bewertungsmaßstäbe für Furore gesorgt. Neuemissionen zogen in der Hoffnung auf leichte und vor allem schnelle Gewinne so viele Anleger an, dass es bei zigfachen Überzeichnungen möglich war, beinahe jedes Unternehmen an der Börse zu platzieren. Obwohl sich diese Tatsache in einigen Fällen später rächte, so ist der Neue Markt doch in der Lage, jungen und noch unbekannten aber innovativen Unternehmen das Kapital zu beschaffen, dass sie bei Banken nach normalen Maßstäben nicht immer leicht bekommen würden, für die weitere Entwicklung aber dringend benötigen.

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