Pensionsgeschäfte

Geschäft, bei dem der Pensionsgeber Vermögensgegenstände wie z. B. Wechsel, Forderungen oder Wertpapiere gegen Zahlung eines Geldbetrages auf einen Pensionsnehmer mit der Vereinbarung überträgt, dass der Pensionsgeber verpflichtet oder auch berechtigt ist, die Vermögensgegenstände zu einem bestimmten oder noch zu bestimmenden Zeitpunkt zurück zu übertragen. Meist Leihegeschäft in festverzinslichen Wertpapieren über einen festgelegten Zeitraum. Alle anfallenden Erträge innerhalb des Pensionszeitraumes verbleiben beim Pensionsnehmer.

Die vereinbarte Verzinsung ergibt sich aus den während der Pensionsdauer an den Pensionsnehmer fließenden Zinserträgen zuzüglich oder abzüglich der Differenz zwischen Verkaufspreis und Rücknahmepreis. Letzterer wird bei Abschluss des Pensionsgeschäfts fixiert. Wirtschaftlicher Eigentümer bleibt der Pensionsgeber, was insbesondere steuerliche Auswirkungen hat. Ein Pensionsgeschäft wird oftmals zum Zwecke der Verbilligung des Einstandskurses einem vordatierten Geschäft vorgeschaltet.

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