Pfandbrief

Schuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hypothekenbankgesetzes von privaten Hypothekenbanken und auf der Grundlage des Pfandbriefgesetzes von öffentlich-rechtlichen Pfandbriefinstituten und anderen öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (Landesbanken/Girozentralen) ausgegeben werden.

Pfandbriefe dienen der Refinanzierung von Realkrediten, die gegen Beleihung von Grundstücken gewährt werden; sofern die Pfandbriefe von Schiffspfandbriefbanken auf der Grundlage des Schiffsbankgesetzes emittiert werden (Refinanzierung von hypothekarisch gesicherten Schiffskrediten), tragen sie die Bezeichnung Schiffspfandbriefe.

Die Besicherung von Pfandbriefen erfolgt durch erststellige Hypotheken, wobei das Emissionsvolumen zu jeder Zeit durch Hypotheken von mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein muss. Sie sind mündelsicher und erfreuen sich bei konservativen Anlegern großer Beliebtheit.

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