Referenzmarkt

Ein Referenzmarkt kann (gemäß Börsenordnung) eine in- oder ausländische Börse oder eine börsenähnliche Einrichtung im Inland oder ein organisierter Markt im Ausland oder ein anderes elektronisches Handelssystem sein. Der Skontroführer berücksichtigt diesen Referenzmarkt im Zeitpunkt der Preisfeststellung im Rahmen des Best-Price-Prinzips.

Die Geschäftsführung kann auf Antrag des Skontroführers einen oder mehrere Referenzmärkte für einzelne Wertpapiergattungen und Wertpapiere zulassen. Die Zulassung als Referenzmarkt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (siehe hierzu in die aktuelle Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse).

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