Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall die abgeschlossene Summe an die im Vertrag genannten Hinterbliebenen. Sie bietet vor allem Alleinverdienern eine gute und preiswerte Möglichkeit, die Familie oder andere Abhängige finanziell abzusichern. Sie ist deutlich billiger als eine Kapitallebensversicherung, da diese nicht nur bei vorzeitigem Ableben sondern auch bei Erreichen der vereinbarten Ablaufzeit ausgezahlt wird und daher eine Art Sparvertrag mit Risikoabsicherung ist.

Eine Risikoversicherung ist sinnvoll und wichtig für alle, die im Todesfall Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, Partnerin) versorgt sehen möchten. Ehepaare können auch eine Risikolebensversicherung „auf zwei Leben“ abschließen, bei der die Versicherungssumme allerdings nur einmal (bei Tod des zuerst versterbenden Partners) fällig wird. Die Versicherung auf zwei Leben ist billiger als zwei Einzelverträge.

Bei beiden Varianten der Risikolebensversicherung wird im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Für jüngere Hinterbliebene ist ein Kapitalbetrag von etwa 100.000 Euro erforderlich, um daraus auf Dauer und für lange Zeit eine monatliche Rente mit gleich bleibender Kaufkraft von 500 Euro zu erzielen. Für ältere Hinterbliebene reichen geringere Summen. Es kann daher sinnvoll sein, zwei Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abzuschließen. So könnte ein 30-jähriger Familienvater einen Vertrag über zehn Jahre mit sehr niedrigen Beiträgen und einen weiteren Vertrag bis zum 55. Lebensjahr mit höheren Beiträgen abschließen. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Versicherung mit fallender Summe.

Für die Absicherung von höheren Krediten (zum Beispiel bei Hausfinanzierungen) bietet sich eine Restschuldversicherung an. Das ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung (also entsprechend der Restschuld) abnimmt und die dadurch noch billiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Bei sonstigen Anschaffungen ist eine Restschuldversicherung in der Regel weniger sinnvoll, da sie – z. B. im Fall von Arbeitslosigkeit – meist nicht einspringt.

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