Rückkaufswert

Begriff aus dem Versicherungsrecht. Bei vorzeitiger Kündigung von Lebens- und Unfallversicherungen besteht Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der eingezahlten Prämien. Das ist der Garantiewert. Der Rückkaufwert (der Rückvergütung) drückt die Höhe dieses Anspruchs aus.

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