Schatzanweisung

Schuldverschreibungen, sowohl kurz- als auch mittelfristig, die vom Bund, den Ländern und/oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden. Man unterscheidet

  1. unverzinsliche Schatzanweisungen: Die Vergütung erfolgt durch Diskontierung
  2. festverzinsliche Schatzanweisungen: vgl. Kassenobligationen.

Schatzanweisungen werden in den amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen eingeführt. Die Stückelung beträgt 5.000,- Euro oder ein Vielfaches hiervon.

Eine unverzinsliche Schatzanweisung bzw. ein Schatzwechsel ist eine verbriefte Forderung an die öffentliche Hand in Form eines festverzinslichen Geldmarktpapieres mit in der Regel kurz- bis mittelfristiger Laufzeit. Zu unterscheiden sind Papiere mit und ohne Marktregulierung. Papiere mit Marktregulierung können vor Fälligkeit von der Bundesbank zurückgenommen werden, Papiere ohne Marktregulierung hingegen nicht.

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