Scheck

Anweisung eines Ausstellers an eine Bank, auf seine Rechnung einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Der Scheck ist ein besonderen Formvorschriften unterliegendes Wertpapier und von Gesetzes wegen ein Orderpapier (Orderscheck). Mit dem üblichen Zusatz „oder Überbringer“ wird der Scheck zu einem Inhaberpapier. Voraussetzung für einen Scheck ist das Vorliegen gesetzlicher Bestandteile.

Man unterscheidet Schecks nach der Art der Einlösung in Bar- und Verrechnungsscheck, sowie nach der Art der Übertragung der Scheckrechte in Order-, Inhaber- und Rektascheck (Rektapapier).

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