Schlug

Mindeststückzahl georderter Aktien, die für die Abwicklung im variablen Handel erforderlich ist. Der Schlug beträgt bei 5-Euro-Nennwertaktien zum Beispiel 100 Stück und bei 50-Euro-Nennwertaktien zum Beispiel 50 Stück bzw. ein entsprechendes Vielfaches dieser Zahlen.

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