Mindeststückzahl georderter Aktien, die für die Abwicklung im variablen Handel erforderlich ist. Der Schlug beträgt bei 5-Euro-Nennwertaktien zum Beispiel 100 Stück und bei 50-Euro-Nennwertaktien zum Beispiel 50 Stück bzw. ein entsprechendes Vielfaches dieser Zahlen.