Auch Börsenmakler genannt, ist für die Vermittlung von Kauf- und Verkaufaufträgen an der Börse zuständig. Sie sind Eigenhändler und Vermittler. Als sogenannte Finanzdienstleister, sofern gewerblich betrieben, unterliegen sie einer Zulassungspflicht und der Solvenzaufsicht durch das BKAred..