Urkunde, die der Eintragung von Spareinlagen dient. Spareinlagen sind dabei Einlagen, welche der Anlage oder Ansammlung von Vermögen dienen und die durch die Ausfertigung einer Urkunde, z. B. des Sparbuchs, gekennzeichnet sind. Das Kreditinstitut kann schuldbefreiend an jeden Inhaber des Sparbuchs auszahlen, ist dazu jedoch nicht allein aufgrund der Vorlage der Urkunde verpflichtet. Das Sparbuch eignet sich für die Bereitstellung einer kurzfristig abrufbaren Reserve für alle Fälle. Für darüber hinausgehende Mittel sollte man mit Blick auf eine höhere Rendite andere Anlageformen wählen.