Spezialbanken

Kreditinstitute können nach dem Ausmaß ihres Geschäftes in Universal- und Spezialbanken aufgeteilt werden. Spezialbanken beschränken sich in der Regel auf ein oder wenige Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 KWG. Zu den Spezialbanken gehören insbesondere die Realkreditinstitute (vor allem die Hypothekenbanken), die Bausparkassen, die Postgiro- und Postsparkassenämter, die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (z. B. Industriekreditbank AG, Landwirtschaftl. Rentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, etc.), Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken (z. B. Deutsche Kassenverein AG, Deutsche Börse Clearing) und Bürgschaftsbanken.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...