Stillhalterposition

Bei Covered Warrants versteht man darunter die Stellung des Emittenten eines Optionsscheins (in der Regel ein Kreditinstitut), die sich aus der Begebung von Optionsscheinen resultierenden Pflichten zur Lieferung (Call) bzw. zur Abnahme (Put) des Basiswertes ergibt. Der Emittent kann in den Optionsscheinbedingungen auch vorsehen, seiner Verpflichtung durch Barausgleich nachzukommen. Für seine Stillhalterposition erhält das Kreditinstitut im Gegenzug die Optionsprämie.

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