Stimmrecht

Inhaber von Stammaktien haben auf der Hauptversammlung ein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Die Stimmenzahl eines Aktionärs richtet sich nach der Anzahl seiner stimmberechtigten Aktien. Eine Stammaktie entspricht einer Stimme, die bei der Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung abgegeben werden kann. Wer an der Hauptversammlung nicht teilnehmen kann oder möchte, kann das Stimmrecht für seine Aktien an einen Dritten, z. B. an eine Person seines Vertrauens, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung weitergeben.

Bei Vorzugsaktien besteht in der Regel kein Stimmrecht. Dies wird meist durch eine höhere Dividende ausgeglichen.

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