Streubesitz (Free float)

Als Streubesitz oder Free float bezeichnet man das frei gehandelte Aktienkapital, d. h. die Aktien eines Unternehmens, die zum Börsenhandel zugelassen sind und an den Börsen frei gehandelt werden können. Beteiligungspakete des Staates oder von Großbanken werden nicht als gehandeltes Aktienkapital eingestuft.

Bei den Börsengängen der Deutschen Telekom und der Tochter T-Online sind beispielsweise nicht alle Aktien zum Börsenhandel angemeldet und bei der Emission ausgegeben worden. Die Aktien, die nicht im freien Börsenhandel sind, verbleiben im Normalfall als Aktienkapital im Unternehmen. Im Fall der Deutschen Telekom sind nicht alle Aktien des Bundes beim ersten Börsengang zum Aktienhandel freigegeben worden. Ein Unternehmen, welches eigene Aktien ausgibt und einen steigenden Aktienkurs erwartet, wird unter Umständen nicht alle Aktien auf einmal ausgeben, da es hofft, einen Teil der im Unternehmen verbliebenen Aktien zu einem späteren Zeitpunkt zu einem höheren Kurs ausgeben oder im Fall einer Übernahme als Aquisitionswährung in Form eines Aktientauschs verwenden zu können.

Die für die bekanntesten europäischen Aktienindizes verantwortliche Stoxx-Gesellschaft, hat beschlossen, Aktiengesellschaften mit einem hohen Streubesitz in ihren Indizes stärker zu gewichten, als Aktien mit einem geringeren Streubesitz. Der Euro Stoxx 50 wird sich künftig an dem frei gehandelten Aktienkapital und nicht mehr an der gesamten Marktkapitalisierung orientieren.

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